Drei große deutsche Textilfirmen sind der Meinung, die Zahlung der Ökostrom-Umlage ist verfassungswidrig und aus diesem Grund weigern sie sich, diese Zahlungen zu leisten. Was nun kommt ist warten auf die Klagen, die die Energieversorger daraufhin einreichen werden. „Wir sind bereit zu kämpfen und die Sache notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen.“ Bernd Drechsler zeigt sich kampfbereit, kämpft er damit doch vor allem für das Überleben seiner Textilveredelung in Drechsel in Oberfranken. Schon jetzt trudeln erste Mahnungen ein. Der Grund des Überlebens ist aber nicht der Tragende, der die Textilfirmen dazu bringt zu handeln und sich die Zahlungen nicht widerstandslos gefallen zu lassen.
Sie stützen sich vor allem auf ein Gutachten von Gerrit Manssen, Juraprofessorin aus Regenburg. Demnach sei die EEG-Umlage für Unternehmen gegen die Verfassung. Die Energiewende beträfe vielmehr die ganze Gesellschaft und deshalb müsse diese Umlage auch aus den Steuergeldern gestemmt werden und nicht etwa aus den Kassen der Unternehmen. Vor allem die kleinen Unternehmen und die mittelständischen Unternehmen sind stark betroffen und kämpfen stellenweise um ihre Existenz. Es bleibt abzuwarten, wohin die Klagen führen werden und ob die Textilfirmen mit der Weigerung zur Zahlung wirklich Erfolg haben werden.