Kaum scheint das neue „zentrale Gesetz zur Umsetzung der ökologischen Energiewende“ für ganz Deutschland verabschiedet, da melden sich erste Gegenstimmen und erörtern das Gesetz als eindeutig gegen die Verfassung. Das belegt jetzt zumindest ein Gutachten, welches von der Rechtsfakultät an der Universität in Regensburg in Auftrag gegeben wurde. Auftraggeber dabei war der Gesamtverband Textil und Mode.
Laut „Die Welt“ (in der Ausgabe von Montag) hat Gerrit Mannsen, ein Staatsrechtler, festgestellt, dass die Umwälzung der Kosten gemäß des Gesetzes für die Erneuerbaren Energien (kurz EEG) nicht rechtens ist. Demnach sei die Sonderabgabe die in dem Gesetz von 2010 aufgeführt wird nichts anderes als der frühere „Kohlepfennig“. Auch der wurde 1994 verboten und zwar vom Bundesverfassungsgericht. Dieses Gutachten zur schwankenden Rechtsgrundlage der EEG-Novellierung ist in dieser Form bislang einzigartig und es bleibt abzuwarten, ob das tatsächlich dazu beiträgt, das Gesetz noch einmal zu überarbeiten und an den entsprechenden Punkten abzuändern. Da sich die Änderung eines Gesetztes in der Regel eine längere Zeit hinziehen kann, ändert das Gutachten vorerst nichts an den Kosten, die aktuell durch die Sonderabgaben gezahlt werden müssen.