Energiekommission Bayern

solarstrom energiekommissionDie Ener­gie­kom­mis­si­on Bay­ern war ein Gre­mi­um des Baye­ri­schen Land­tags, mit des­sen Hil­fe die Ener­gie­wen­de in Bay­ern aktiv mit­ge­stal­tet wer­den soll­te. Die Ener­gie­kom­mis­si­on exis­tier­te von 2011 bis 2013. In die­ser Zeit hat das Gre­mi­um den aktu­el­len Stand der Ener­gie­wen­de in Bay­ern unter­sucht und Emp­feh­lun­gen zum wei­te­ren Vor­ge­hen ent­wi­ckelt. Die Ergeb­nis­se der 33 Sit­zun­gen wur­den am 02.07.2013 in einem Abschluss­be­richt vorgestellt.

Die Ener­gie­kom­mis­si­on bestand aus neun Mit­glie­dern, von denen vier aus der CSU- und zwei aus der SPD-Frak­ti­on kamen. Freie Wäh­ler, Bünd­nis 90 /Die Grü­nen sowie die FDP-Frak­ti­on stell­ten je ein Mit­glied. Zudem gab es eine ent­spre­chen­de Anzahl von Stell­ver­tre­tern. Nach­fol­gend wer­den die Erkennt­nis­se aus dem Abschluss­be­richt zusam­men­ge­fasst vorgestellt.

Das Zieldreieck der Energiewende

Die Ener­gie­kom­mis­si­on hat ein kla­res Ziel­drei­eck defi­niert. So spricht sie von den drei Leit­maß­stä­ben Bezahl­bar­keit, Umwelt­ver­träg­lich­keit und Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Beson­ders wich­tig ist die Umwelt­ver­träg­lich­keit mit dem Aus­stieg aus der Kern­ener­gie hin zu erneu­er­ba­ren Ener­gien. Dabei muss selbst­ver­ständ­lich die Ener­gie­ver­sor­gung garan­tiert gesi­chert sein, es darf zu kei­nen Aus­fäl­len kom­men. Bezahl­bar blei­ben muss die Ener­gie­wen­de aller­dings auch.

Umweltverträglichkeit

Die Ener­gie­kom­mis­si­on ist sich einig, dass der Anteil der Kern­ener­gie im Strom­mix von erneu­er­ba­rer Ener­gie ersetzt wer­den soll. Das Pro­blem ist, dass der Umbau nicht nur für die Bevöl­ke­rung, son­dern auch für Natur und Land­schaft ver­träg­lich sein soll.

Die neu­en Kraft­wer­ke, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen etc. sol­len das Land­schafts­bild nicht zer­stö­ren und auch kei­ne nega­ti­ven Ein­flüs­se auf das Wohl­be­fin­den der Bay­ern haben. Ein wich­ti­ger Fak­tor ist hier­für Ener­gie­ef­fi­zi­enz bzw. Ener­gie­ein­spa­rung. Je gerin­ger der all­ge­mei­ne Strom­ver­brauch ist, des­to weni­ger Ener­gie muss pro­du­ziert werden.

Versorgungssicherheit

Immer und über­all ver­füg­ba­re Ener­gie wird von der Ener­gie­kom­mis­si­on als beson­ders ent­schei­dend für den Wohl­stand ange­se­hen. Die Gesell­schaft basiert auf Tech­no­lo­gie. Gera­de bezo­gen auf Bay­ern ist eine unter­bre­chungs­freie Ener­gie­ver­sor­gung wich­tig, da sie eine gro­ße Rol­le für Unter­neh­men spielt, die sich dort ansie­deln und so Wirt­schafts­kraft und Arbeits­plät­ze sichern.

Gefor­dert wird der schnel­le Aus­bau der Ener­gie­infra­struk­tur, sowohl was die Strom- als auch die Gas­ver­sor­gung angeht.

Bezahlbarkeit

Die Ener­gie­kom­mis­si­on hat fest­ge­stellt, dass die Strom­prei­se in Deutsch­land über dem inter­na­tio­na­len Durch­schnitt lie­gen. Das bezieht sich nicht nur auf den Haus­halts­strom, son­dern auch auf den Indus­trie­strom. Da der Strom­preis für vie­le Unter­neh­men ein gro­ßer wirt­schaft­li­cher Fak­tor ist, sol­len die Prei­se nicht wei­ter stei­gen, damit die Unter­neh­men nicht ins Aus­land abwandern.

Es wird auch fest­ge­stellt, dass der Anteil von Steu­ern und Abga­ben am Strom­preis im Jahr 2013 zum ers­ten Mal die 50-Pro­zent-Mar­ke über­schrit­ten hat. Daher wird gefor­dert, dass sich dies ändert und die Abga­ben durch ein neu­es steu­er­li­ches Ele­ment regu­liert wer­den. Zudem ist Strom­ver­sor­gung als Grund­ver­sor­gung zu bewer­ten, wes­we­gen Strom bei Zah­lungs­aus­fall nicht mehr abge­stellt wer­den soll­te. Dar­über hin­aus soll­te der ALG-2-Regel­satz ange­passt wer­den. Seit 2008 sind die Strom­kos­ten um 35 Pro­zent gestie­gen, der Regel­satz jedoch nur um 5,6 Prozent.

Zielkonflikte der Energiewende

Wie bereits ange­deu­tet wur­de, sieht die Ener­gie­kom­mis­si­on Bay­ern diver­se Kon­flik­te zwi­schen den Zie­len der Ener­gie­wen­de. Beson­ders deut­lich wird das beim Kon­flikt zwi­schen Aus­bau­ge­schwin­dig­keit und Bezahl­bar­keit. Je schnel­ler der Aus­bau gehen soll, des­to mehr Geld muss aus­ge­ge­ben wer­den. Die­ses Geld kann aber im Grun­de nur durch die Strom­kos­ten wie­der erwirt­schaf­tet wer­den. Ohne höhe­re Strom­prei­se ist es schwer, das Geld zusammenzubekommen.

Grundlegende Zielkonflikte

Bevor auf kon­kre­te Kon­flikt­be­rei­che ein­ge­gan­gen wird, zeigt der Abschluss­be­richt der Ener­gie­kom­mis­si­on Bay­ern meh­re­re grund­le­gen­de Ziel­kon­flik­te auf, zu denen auch der eben genann­te gehört. Der Aus­bau ist laut Ener­gie­kom­mis­si­on ohne die Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz-Umla­ge (EEG) nicht zu schaf­fen. Aller­dings sieht man noch Nach­bes­se­rungs­be­darf bem EEG, um die Kos­ten­ef­fi­zi­enz zu steigern.

Ein wei­te­rer Kon­flikt besteht zwi­schen Ver­sor­gungs­si­cher­heit und Kli­ma­schutz. Erneu­er­ba­re Ener­gie steht nicht so kon­stant zur Ver­fü­gung wie Ener­gie aus kon­ven­tio­nel­len Quel­len. Wäh­rend die Strom­pro­duk­ti­on eines Kraft­werks kon­stant und regu­lier­bar ist, schwankt sie bei erneu­er­ba­ren Ener­gien, da zum Bei­spiel ein Wind­kraft­werk nur dann Strom pro­du­ziert, wenn es win­dig genug ist.

Aus die­sem Grund müs­sen stets hin­rei­chend Reser­ve­ka­pa­zi­tä­ten zur Ver­fü­gung ste­hen. Das kann durch kon­ven­tio­nel­le Kraft­wer­ke gesche­hen, wobei vor allem Gas ange­führt wird. Die Strom­erzeu­gung durch Gas­kraft­wer­ke tor­pe­diert jedoch die Ein­hal­tung der Kli­ma­schutz­zie­le, sodass es wei­te­re Lösun­gen wie Spei­cher­lö­sun­gen geben muss.

Ener­gie wird in Zukunft deut­lich dezen­tra­ler erzeugt als heut­zu­ta­ge. Ein kon­ven­tio­nel­les Kraft­werk kann man im Grun­de über­all errich­ten und mit Roh­stof­fen ver­sor­gen. Bei erneu­er­ba­ren Ener­gien müs­sen die Kraft­wer­ke dort errich­tet wer­den, wo sie am effi­zi­en­tes­ten betrie­ben wer­den kön­nen. Aus die­sem Grund setzt man im Nor­den Deutsch­lands ver­mehrt auf Wind­kraft und im Süden ver­stärkt auf Solarenergie.

Eben­falls pro­ble­ma­tisch ist die Dezen­tra­li­sie­rung des Ener­gie­sys­tems. Ener­gie wird in zen­tra­len Kraft­wer­ken erzeugt, von denen die Bevöl­ke­rung meist nicht viel mit­be­kommt. Mit einem dezen­tra­len Sys­tem wird die Erzeu­gung für die Men­schen jedoch sicht­bar. Die Kraft­wer­ke kom­men näher an die Men­schen her­an, bei­spiels­wei­se in Form von ries­ei­gen Wind­kraft­wer­ken, die von vie­len Men­schen als stö­rend emp­fun­den wer­den, von den all­ge­mei­nen Ängs­ten in gesund­heit­li­cher Hin­sicht ein­mal abgesehen.

Oft­mals weh­ren sich Ort­schaf­ten gegen Wind­parks in der direk­ten Umge­bung, da das Land­schafts­bild zer­stört wird. Das zeugt von schlech­ter Akzep­tanz von erneu­er­ba­ren Ener­gien in der Bevöl­ke­rung. Zwar ist der Wan­del gewollt, aber nie­mand möch­te ihn spü­ren bzw. sehen. Die Ener­gie­kom­mis­si­on des Baye­ri­schen Land­ta­ges sieht das Pro­blem im Bereich der man­geln­den Kom­mu­ni­ka­ti­on. Die Bür­ger soll­ten in die Pro­zes­se des Aus­baus stär­ker ein­be­zo­gen und bes­ser infor­miert wer­den. Es ist not­wen­dig, die Vor­tei­le und die Not­wen­dig­keit des Aus­baus erneu­er­ba­rer Ener­gien kla­rer und posi­ti­ver herauszustellen.

Damit zusam­men hängt auch der Kon­flikt mit dem Natur- und Land­schafts­schutz. Neue Kraft­wer­ke und Strom­tras­sen stel­len einen Ein­griff in Natur und Land­schaft dar. Hier emp­fiehlt die Ener­gie­kom­mis­si­on, kei­ne pau­scha­len Regeln auf­zu­stel­len und mit dem nöti­gen Augen­maß Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen zu treffen.

Zielkonflikte im Bereich „Sichere Energieversorgung“

Die Sicher­heit der Ener­gie­ver­sor­gung hat obers­te Prio­ri­tät. Die schwan­ken­de Ener­gie­pro­duk­ti­on kann hier zu einem Pro­blem wer­den, denn es muss genü­gend Reser­ven geben, wenn Wind- und Solar­ener­gie gera­de nicht aus­rei­chend zur Ver­fü­gung stehen.

Das Pro­blem ist der Merit-Order-Effekt. Ver­ein­facht aus­ge­drückt: Bis der Strom­be­darf gedeckt ist, wird Strom von Kraft­wer­ken ins Netz ein­ge­speist. Dabei wer­den die Kraft­wer­ke bevor­zugt, die dies am güns­tigs­ten tun. Das teu­ers­te Kraft­werk, wel­ches zur Deckung des Strom­be­darfs zuge­schal­tet wird, ist das Grenz­kraft­werk. Die­ses Kraft­werk bestimmt den Strom­preis. Die Strom­erzeu­gungs­kos­ten von Wind- oder Solar­kraft­wer­ken sind beson­ders gering, sodass immer mehr Strom von die­sen ein­ge­speist wird.

Um die Ener­gie­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len, sind jedoch wei­ter­hin kon­ven­tio­nel­le Kraft­wer­ke not­wen­dig. Hoch­ef­fi­zi­en­te Gas­kraft­wer­ke könn­ten nöti­ge Reser­ven bereit­stel­len und dabei umwelt­ver­träg­lich arbei­ten. Älte­re, bereits voll­stän­dig abge­schrie­be­ne Kraft­wer­ke, kön­nen Strom aber güns­ti­ger pro­du­zie­ren. Aus die­sem Grund wird wei­ter­hin viel Strom z.B. von Koh­le­kraft­wer­ken ein­ge­speist. Moder­ne und effi­zi­en­te Gas­kraft­wer­ke sind nicht aus­ge­las­tet, dadurch unren­ta­bel und wenig reiz­voll. Ent­spre­chend sol­len Anrei­ze geschaf­fen wer­den, moder­ne Kraft­wer­ke zu errich­ten und zu nutzen.

Zielkonflikte im Bereich „Strompreise“

Der Strom­preis hat einen direk­ten Ein­fluss auf die Wett­be­werbs­fä­hig­keit Bay­erns. Damit das Land als Stand­ort wei­ter­hin attrak­tiv bleibt, sol­len Steu­ern und Abga­ben, die einen Groß­teil des Strom­prei­ses aus­ma­chen, gesenkt wer­den. Ein wich­ti­ger Fak­tor dabei ist die EEG-Umla­ge. Die­se soll­te ange­passt wer­den, um die Wirt­schaft zu ent­las­ten. Die Ver­brau­cher soll­ten auch nicht zu sehr dar­un­ter leiden.

Obwohl der Aus­bau schnell erfol­gen soll­te, darf er laut Ener­gie­kom­mis­si­on auch nicht zu schnell erfol­gen. Der Bör­sen­strom­preis ist auf­grund der erneu­er­ba­ren Ener­gien ziem­lich gering. Auf der ande­ren Sei­te wird Strom immer teu­rer, da die EEG-Umla­ge steigt und der Netz­aus­bau eben­falls Geld kos­tet. Hier soll­te auf größt­mög­li­che Kos­ten­ef­fi­zi­enz geach­tet wer­den. Zu viel erneu­er­ba­re Ener­gie erhöht durch die Umla­ge kon­tro­vers­er­wei­se den Strom­preis, wes­we­gen man ver­mehrt wirt­schaft­li­che Anrei­ze für den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien schaf­fen soll­te, statt ihn in die­ser Form zu sub­ven­tio­nie­ren. Markt und Wett­be­werb wür­den dann schon dafür sor­gen, dass Strom bezahl­bar bleibt. Erneu­er­ba­re Ener­gien soll­ten schritt­wei­se an den Markt her­an­ge­führt werden.

Bei der sin­ken­den Akzep­tanz durch höhe­re Strom­prei­se tritt die Ener­gie­kom­mis­si­on des Baye­ri­schen Land­ta­ges erneut auf die Brem­se. Sie for­dert eine nach­hal­tig und lang­fris­tig aus­ge­leg­te Aus­bau­ge­schwin­dig­keit, damit die Strom­prei­se nicht zu stark stei­gen. Stei­gen sie wei­ter, wür­de die Akzep­tanz der Ener­gie­wen­de in der Bevöl­ke­rung in Fra­ge gestellt.

Zielkonflikte im Bereich „Netze“

Ein stär­ke­rer Netz­aus­bau ist zwin­gend erfor­der­lich. Aller­dings ist auch hier wie­der das Pro­blem, dass sich Wider­stand in der Bevöl­ke­rung regt, wenn der Aus­bau in der Nähe von Sied­lun­gen sicht­bar wird. Es gäbe die Mög­lich­keit, höhe­re Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen zu zah­len, an denen sich natür­lich der Bund betei­li­gen müss­te. Höhe­re Ent­schä­di­gun­gen müs­sen aller­dings auch bezahlt wer­den, was die Ener­gie­wen­de erneut ver­teu­ern würde.

Als ande­ren Punkt führt die Ener­gie­kom­mis­si­on den schlep­pen­den Aus­bau der Net­ze und der Reser­ve­kraft­wer­ke an. Es fehlt an Spei­chern und Last-Manage­ment-Sys­te­men, da die­se lang­sa­mer aus­ge­baut wer­den als die ener­gie­er­zeu­gen­den Kraft­wer­ke. Eine Geschwin­dig­keits­an­pas­sung beim Aus­bau wird angemahnt.

Zielkonflikte im Bereich „Ausbau erneuerbarer Energien“

Zunächst wird eine natio­na­le Aus­bau­stra­te­gie gefor­dert. Die­se scheint auch not­wen­dig. Erneu­er­ba­re Ener­gien sind bun­des­weit in unter­schied­li­cher Form ver­füg­bar. So gibt es im Nor­den ver­mehrt Wind­kraft­wer­ke, im Süden hin­ge­gen Solar­kraft­wer­ke. Dem ent­spre­chend sind unter­schied­li­che Netz­struk­tu­ren erfor­der­lich. Ein Solar­kraft­werk hat zum Bei­spiel einen ande­ren Pro­duk­ti­ons­rhyth­mus als ein Wind- oder Was­ser­kraft­werk. Da der Aus­bau größ­ten­teils Län­der­sa­che ist, soll­te eine gemein­sa­me Stra­te­gie ent­wi­ckelt werden.

In Bay­ern ist die Was­ser­kraft eine tra­di­tio­nel­le Form der erneu­er­ba­ren Ener­gie. Ein Neu­bau von Was­ser­kraft­an­la­gen muss im Ein­zel­fall geprüft wer­den. Zunächst soll­ten vor­han­de­ne Kraft­wer­ke moder­ni­siert wer­den. Da der Raum natur­be­dingt begrenzt ist, ist es schwie­rig, den Ener­gie­pflan­zen­an­bau vor­an­zu­trei­ben. Das dafür genutz­te Land ist logi­scher­wei­se nicht mehr für den Nah­rungs­pflan­zen­an­bau ver­füg­bar. Es wäre bes­ser, die Bio­kraft­stoff­pro­duk­ti­on zu för­dern, da die­se mit der Fut­ter­mit­tel­pro­duk­ti­on gekop­pelt ist. Statt Ener­gie­pflan­zen­an­bau zu betrei­ben, soll­te man Anrei­ze für den Bau von Bio­gas­an­la­gen schaf­fen, die die Res­te des Nah­rungs­pflan­zen­an­baus verwerten.

Neue Wind­kraft­an­la­gen soll­ten min­des­tens 800 Meter von Sied­lun­gen ent­fernt ste­hen, damit sie die Bevöl­ke­rung weni­ger stö­ren. Das gilt in opti­scher Hin­sicht als auch auf­grund von Betriebs­ge­räu­schen und Schat­ten­wurf. Vie­le Men­schen befürch­ten zudem, Wind­kraft­wer­ke könn­ten gesund­heits­schäd­li­che Emis­sio­nen abson­dern. Über die­ses The­ma soll­te drin­gend bes­ser infor­miert werden.

Auch den Denk­mal­schutz berück­sich­tigt die Ener­gie­kom­mis­si­on Bay­ern in ihrem Abschluss­be­richt. Tra­di­tio­nel­le und kul­tur­prä­gen­de Orte und Gebäu­de soll­ten erhal­ten blei­ben. Aller­dings ist es denk­bar, im Ein­zel­fall zu ent­schei­den, ob an nicht ein­seh­ba­ren Stel­len, bei­spiels­wei­se auf Dächern denk­mal­ge­schütz­ter Gebäu­de, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen errich­tet wer­den können.

Trink­was­ser muss selbst­ver­ständ­lich geschützt wer­den, ist es doch des Men­schen wich­tigs­tes Lebens­mit­tel. Daher sol­len Wind­kraft­an­la­gen in Was­ser­schutz­ge­bie­ten prin­zi­pi­ell errich­tet wer­den kön­nen, jedoch sol­len kei­ne groß­flä­chi­gen Wind­parks dort ent­ste­hen. Erd­wär­me soll in Was­ser­schutz­ge­bie­ten nicht genutzt werden.

Handlungsempfehlungen

Die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen lei­ten sich direkt aus den zuvor erör­ter­ten Sach­ver­hal­ten und Vor­schlä­gen ab. Das EEG bedarf einer Über­ar­bei­tung, da er Weg zum Öko­strom ansons­ten vor allem bezüg­lich des Strom­prei­ses sehr teu­er wer­den wür­de. Das wäre ein kla­rer Stand­ort­nach­teil für die Indus­trie und die Bevöl­ke­rung ächzt jetzt schon ob der hohen Strompreise.

Außer­dem soll­te eine Infor­ma­ti­ons­of­fen­si­ve gestar­tet wer­den. Die Men­schen sol­len bes­ser ver­ste­hen, war­um der Aus­bau not­wen­dig ist und auch, war­um es den land­schaft­li­chen Wan­del geben muss. Mit einer bes­se­ren Infor­ma­ti­ons­po­li­tik soll zum Bei­spiel auch die Akzep­tanz der not­wen­di­gen neu­en Strom­tras­sen erhöht werden.

Die Sicher­heit der Ener­gie­ver­sor­gung hat obers­te Prio­ri­tät. Die Net­ze müs­sen aus­ge­baut wer­den und es bedarf eines intel­li­gen­ten Las­ten­ma­nage­ments. Es sol­len neue Anrei­ze für den Bau von Bio­gas­kraft­wer­ken und Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen wer­den, um die­se wirt­schaft­lich betrei­ben zu kön­nen, denn die­se sol­len die not­wen­di­ge Reser­ve sicherstellen.

Gene­rell soll Ener­gie gespart und effi­zi­en­ter genutzt wer­den. Dazu gehört auch die Auf­klä­rung der Bevöl­ke­rung. Es soll ein Bewusst­sein für den Ener­gie­ver­brauch geschaf­fen wer­den. Ein nied­ri­ge­rer Ener­gie­ver­brauch bedeu­tet, dass weni­ger Strom pro­du­ziert wer­den muss. Die Ener­gie­wen­de kann dadurch schnel­ler erfolg­reich abge­schlos­sen wer­den. Auch die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Wohn­ge­bäu­den soll ver­bes­sert wer­den, durch Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen und geziel­te För­de­run­gen von Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men, bei­spiels­wei­se bei der Wär­me­däm­mung. Es wird ein Ende der ver­wir­ren­den För­der­maß­nah­men gefor­dert. Nur trans­pa­ren­te und kon­stan­te För­der­pro­gram­me kön­nen einen rea­len Wan­del bewir­ken, da die Men­schen Pla­nungs­si­cher­heit haben. Zusätz­lich soll­te ein Inter­net­por­tal ein­ge­rich­tet wer­den, wel­ches eine Über­sicht über alle För­der­pro­gram­me und kla­re Infor­ma­tio­nen dazu bietet.

Auch die Mobi­li­tät ist ein ent­schei­den­der Fak­tor für das Errei­chen der Kli­ma­zie­le. Hier soll das Ziel sein, die Elek­tro­mo­bi­li­tät vor­an zu trei­ben. Gera­de in den Berei­chen der Bat­te­rie­tech­nik gibt es noch viel For­schungs­be­darf. Geziel­te För­de­rung von Tech­no­lo­gien in den Berei­chen der Elek­tro­mo­bi­li­tät kann ein Vor­teil für den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land sein. Die För­de­rung soll­te aber tech­no­lo­gie­neu­tral erfol­gen. Wenn nur eine bestimm­te Tech­no­lo­gie geför­dert wird, gibt es kei­ne Anrei­ze, ande­re Tech­no­lo­gien wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Die Poli­tik soll kei­ne Tech­no­lo­gie vor­schrei­ben, son­dern die Ent­schei­dung, was sich am Ende durch­setzt, dem Markt überlassen.

Eine Kauf­prä­mie für Elek­tro­au­tos lehnt die Ener­gie­kom­mis­si­on Bay­ern ab, da die Men­schen dadurch bei der Ent­schei­dung für ein umwelt­freund­li­ches Fahr­zeug mit einer bestimm­ten Tech­no­lo­gie stark beein­flusst wer­den. Statt­des­sen soll­te die Infra­struk­tur für umwelt­freund­li­che Fahr­zeu­ge aus­ge­baut wer­den, bei­spiels­wei­se durch den Aus­bau von Lade­sta­tio­nen oder den Bau von „grü­nen Park­plät­zen“. Im Trans­port­we­sen steht auch noch viel Arbeit an.

Aktu­el­le Elek­tro­mo­to­ren sind den Anfor­de­run­gen des LKW-Trans­ports nicht gewach­sen, da sie nicht die benö­tig­te Leis­tung und Reich­wei­te brin­gen kön­nen. Es soll­te mehr Anrei­ze geben, die Ent­wick­lung zum Bei­spiel von Hybrid­an­trie­ben für Nutz­fahr­zeu­ge zu för­dern. Da Treib­stoff­kos­ten rund ein Drit­tel der Gesamt­kos­ten des LKW-Betriebs aus­ma­chen, ist ein nied­ri­ger Kraft­stoff­ver­brauch ein sehr gutes Kauf­ar­gu­ment. Glei­ches gilt für den öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Hier kann auch sehr viel CO2 ein­ge­spart werden.

Gene­rell kann die Ener­gie­wen­de nur gelin­gen, wenn alle an einem Strang zie­hen. Die Län­der soll­ten sich unter­ein­an­der abstim­men und es soll­te einen natio­na­len Aus­bau­plan geben. Das gilt jedoch nicht nur für Bund und Län­der, son­dern für die gesam­te EU.

Minderheitenvotum der Fraktionen SPD, Freie Wähler und Bündnis 90/Die Grünen

Nach­fol­gend bezieht sich das Wort „Ener­gie­kom­mis­si­on“ auf die Mei­nung der genann­ten Frak­tio­nen. Die­se üben teils har­sche Kri­tik an den Ergeb­nis­sen. Zunächst wird klar­ge­stellt, dass die Ener­gie­wen­de ver­nünf­tig und not­wen­dig ist, und zwar in vie­ler­lei Hin­sicht. Ein Grund ist die Unab­hän­gig­keit Deutsch­lands von Strom­im­por­ten und den damit ein­her­ge­hen­den Preis­tur­bu­len­zen. Die Ener­gie­wen­de ist auch gut für die Wirt­schaft, da zahl­rei­che, auch dezen­tra­le, Arbeits­plät­ze erschaf­fen und erhal­ten wer­den. Gera­de für die Indus­trie ist die Ener­gie­wen­de eine gro­ße Chance.

Natür­lich ist die Ener­gie­wen­de auch gut für die Umwelt und das Welt­kli­ma, da der CO2-Aus­stoß stark redu­ziert wird und Res­sour­cen geschont wer­den. Atom­kraft ist sehr gefähr­lich. Durch die Ener­gie­wen­de wer­den Umwelt­schä­den zwar nicht repa­riert, aber zukünf­ti­gen Schä­den wird aktiv vor­ge­beugt. In den meis­ten Punk­ten wider­spricht die Min­der­heit jedoch der Arbeit der Ener­gie­kom­mis­si­on oder kri­ti­siert sie zumin­dest sehr scharf.

Gera­de die Ziel­kon­flik­te wer­den als falsch bewer­tet betrach­tet. Die schwarz-gel­be Koali­ti­on tritt beim Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien zu oft auf die Brem­se. Ein mög­lichst schnel­ler Aus­bau ist öko­no­misch sinn­voll. Zwar sind die Kos­ten hoch, doch die Schä­den des Nicht­han­delns wären deut­lich grö­ßer. Außer­dem wer­den durch einen schnel­len Aus­bau mas­siv Arbeits­plät­ze gesi­chert und die For­schung auf vie­len Gebie­ten geför­dert. Eben­falls öko­no­misch wert­voll sind die Ein­spa­run­gen bei Energieimporten.

Den Ziel­kon­flikt zwi­schen Kli­ma­schutz und Ver­sor­gungs­si­cher­heit lässt die Ener­gie­kom­mis­si­on eben­falls nicht gel­ten. Alte Koh­le­kraft­wer­ke soll­ten vom Netz genom­men wer­den. Die­se pro­du­zie­ren zwar güns­tig, sind aber sehr umwelt­schäd­lich. Wür­den die Kraft­wer­ke nicht mehr pro­du­zie­ren, kann der Bedarf durch hoch­mo­der­ne GuD-Gas­kraft­wer­ke gedeckt wer­den. Die­se kön­nen dann deut­lich wirt­schaft­li­cher arbei­ten und eben­falls güns­tig Ener­gie pro­du­zie­ren, ohne die Umwelt so stark zu belasten.

Die Men­schen soll­ten sich an den Anblick von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Wind­kraft­wer­ken in der Land­schaft gewöh­nen. Natür­lich ist hier Auf­klä­rung und Infor­ma­ti­on nötig. Das ist immer noch bes­ser als gan­ze Dör­fer für den Braun­koh­le­ab­bau zu zerstören.

Kritik am energiepolitischen Zieldreieck

Es wird kri­ti­siert, dass Umwelt­ver­träg­lich­keit erst jetzt ein Fak­tor in der ener­gie­po­li­ti­schen Debat­te wird. Umwelt­ver­träg­lich­keit wur­de bis dato so gut wie nie berück­sich­tigt, aus den Fol­gen des Kli­ma­wan­dels hät­te man auch vor­her bereits etwas ler­nen kön­nen. Auch ato­ma­re Kata­stro­phen haben nicht zum Umden­ken geführt.

Wirt­schaft­lich kann man die bis­he­ri­ge Ener­gie­po­li­tik wohl auch kaum nen­nen. Die Mil­li­ar­den­schä­den durch die Luft­ver­schmut­zung oder Radio­ak­ti­vi­tät kann man kaum bezif­fern, außer man betrach­tet, wie stark der Ölpreis in den letz­ten Jahr­zehn­ten gestie­gen ist. Wirt­schaft­lich­keit sol­le durch Betriebs­wirt­schaft­lich­keit ersetzt wer­den, da die volks­wirt­schaft­li­chen Effek­te unbe­rück­sich­tigt bleiben.

Es wird nur auf den Strom­preis geschaut, wäh­rend die exter­nen Kos­ten nicht mit ein­be­zo­gen wer­den, wie die End­la­ge­rung von Atom­müll oder die Kos­ten von Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phen. Eben­falls müss­te die zukünf­ti­ge Kos­ten­ent­wick­lung berück­sich­tigt wer­den, denn nicht unend­lich vor­han­de­ne Roh­stof­fe zur Ener­gie­her­stel­lung wer­den nicht güns­ti­ger, je knap­per sie werden.

Beson­ders kri­ti­siert wird der Begriff der Bezahl­bar­keit, wel­cher als popu­lis­ti­scher Kampf­be­griff ver­wen­det zu wer­den scheint. Gemes­sen am Brut­to­in­lands­pro­dukt sind die Kos­ten der Strom­erzeu­gung seit 20 Jah­ren kon­stant. Aller­dings gibt es das Pro­blem, dass die Kos­ten umver­teilt wer­den. Pri­vat­haus­hal­te wer­den deut­lich stär­ker belas­tet als Indus­trie und Groß­ge­wer­be. Die­se erhal­ten sub­ven­tio­nier­ten Strom, da es zahl­rei­che Aus­nah­men bei Steu­ern, Netz­ent­gel­ten oder der EEG-Umla­ge gibt.

Zudem wer­den immer nur die eigent­li­chen Strom­prei­se ange­führt. Die gan­zen ande­ren Kos­ten, die nicht in den Strom­preis ein­flie­ßen, blei­ben unbe­rück­sich­tigt. Bei­spie­le sind die Sanie­rung von Atom­müll­end­la­gern, die Flut­hil­fe oder die Kos­ten des Koh­le­berg­baus. Die­se Kos­ten müs­sen auch getra­gen wer­den und wer­den auch noch die nächs­ten Gene­ra­tio­nen schwer belasten.

Es wird eine bes­se­re Pla­nung und Zusam­men­ar­beit auf Ebe­ne von Bund und Län­dern gefor­dert. Die For­schung soll geför­dert und die Kos­ten für die Ener­gie­wen­de gerech­ter ver­teilt wer­den. Außer­dem soll die Bevöl­ke­rung bes­ser infor­miert und stär­ker in den Gesamt­pro­zess ein­be­zo­gen wer­den. Dane­ben gibt es erhöh­ten Bedarf an Fach­kräf­ten, wie Ener­gie­be­ra­ter bzw. Energiearchitekten.

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