Neue Reformen hinsichtlich des Gesetzes zu den erneuerbaren Energien. Das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) wird schon kurz nach seiner umstrittenen Einführung wieder umgeworfen und so gibt es nicht nur erhebliche Neuerungen im Bereich der Solarförderung, sondern auch bezüglich der Marktprämie. So hat es der Vermittlungsausschluss beschlossen. Dabei soll die Marktprämie besser als zuvor in den Markt für Strom integriert werden. Bislang richtete sich die nach eigenen Mechanismen die nicht nur kompliziert waren, sondern vor allem zusätzliche Kosten verursachten. Das schadete dem Wettbewerb an der Strombörse.
Im Vorfeld gab es zunächst eine feste Marktprämie, doch die konnte sich kaum halten, da die Preise sehr schwankend waren und so die Energieunternehmen starke Verluste befürchteten. Doch auch die flexible Prämie hat ihre Schattenseiten und soll nun gründlich überarbeitet werden. Daneben gibt es auch immer noch Unstimmigkeiten hinsichtlich der Solarförderung. Einst hochgelobt und großzügig verteilt, kann sich dieses Vorgehen nun die Bundesregierung nicht mehr leisten und hat erhebliche Kürzungen verkündet. So erheblich wie bislang gedacht werden diese aber wohl doch nicht, von einer Drittelkürzung soll die Rede sein. Das wird vor allem Hausbesitzer zum Aufatmen bewegen, denn für sie hatte sich zuletzt die Installation von Solaranlagen auf dem Dach kaum mehr gelohnt.