Gesetzesentwurf sorgt für Wirbel

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Kaum ist der Geset­zes­ent­wurf zu den erneu­er­ba­ren Ener­gien auf dem Tisch, will sich der Bund offen­bar im Zuge der Reform mehr Kom­pe­ten­zen zusi­chern, als dies bis­lang bekannt war. So darf zum Bei­spiel das Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um durch eine eige­ne Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung bei der För­de­rung des Öko­stroms mit­be­stim­men. So ist es zumin­dest aus dem Ent­wurf zur Geset­zes­no­vel­le nach­zu­le­sen, wie die „Süd­deut­sche Zei­tung“ jüngst mel­de­te. So ist es theo­re­tisch für das Minis­te­ri­um mög­lich, die Höchst­men­gen des Öko­stroms fest­zu­le­gen, wel­che dann ein­mal im Jahr mit einer bestimm­ten Umla­ge bedacht wer­den. Dazu braucht es dann kei­ne Zustim­mung mehr vom Bundestag.

Nun muss der Geset­zes­ent­wurf aller­dings noch am Bun­des­ka­bi­nett vor­bei­kom­men. Bis­her hat­te der Bun­des­um­welt­mi­nis­ter Rött­gen von der CDU ledig­lich über eine Ermäch­ti­gung hin­sicht­lich der Solar­ver­gü­tung gespro­chen. Die soll­te dar­über hin­aus auch an bestimm­te Bedin­gun­gen gebun­den sein. Nun sieht die Lage aller­dings anders aus und die Ermäch­ti­gung wür­de für alle Berei­che gel­ten. Erklär­tes Ziel sei dabei eine mög­lichst rasche Inte­gra­ti­on auf dem Markt, wie eine Spre­che­rin des Minis­te­ri­ums beton­te. Die Oppo­si­ti­on fin­det kla­re Wor­te und hält die Novel­le für einen Ver­such, das Par­la­ment bei allen künf­ti­gen Ent­schei­dun­gen schlicht aus­zu­boo­ten. Des­halb for­dern die Grü­nen eine strik­te Ableh­nung des Gesetzesentwurfes.

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