Kaum ist der Gesetzesentwurf zu den erneuerbaren Energien auf dem Tisch, will sich der Bund offenbar im Zuge der Reform mehr Kompetenzen zusichern, als dies bislang bekannt war. So darf zum Beispiel das Bundesumweltministerium durch eine eigene Verordnungsermächtigung bei der Förderung des Ökostroms mitbestimmen. So ist es zumindest aus dem Entwurf zur Gesetzesnovelle nachzulesen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ jüngst meldete. So ist es theoretisch für das Ministerium möglich, die Höchstmengen des Ökostroms festzulegen, welche dann einmal im Jahr mit einer bestimmten Umlage bedacht werden. Dazu braucht es dann keine Zustimmung mehr vom Bundestag.
Nun muss der Gesetzesentwurf allerdings noch am Bundeskabinett vorbeikommen. Bisher hatte der Bundesumweltminister Röttgen von der CDU lediglich über eine Ermächtigung hinsichtlich der Solarvergütung gesprochen. Die sollte darüber hinaus auch an bestimmte Bedingungen gebunden sein. Nun sieht die Lage allerdings anders aus und die Ermächtigung würde für alle Bereiche gelten. Erklärtes Ziel sei dabei eine möglichst rasche Integration auf dem Markt, wie eine Sprecherin des Ministeriums betonte. Die Opposition findet klare Worte und hält die Novelle für einen Versuch, das Parlament bei allen künftigen Entscheidungen schlicht auszubooten. Deshalb fordern die Grünen eine strikte Ablehnung des Gesetzesentwurfes.