Die Stromanbieter wehren sich gegen die vom Bund auferlegte Atomsteuer und das offenbar erfolgreich. Nachdem das Finanzgericht in Hamburg seine Zweifel an der Umsetzung dieser Steuer angemeldet hat, macht man sich nun auch am Finanzgericht in München Gedanken und gibt einer weiteren Klage gegen die Atomsteuer stand. Damit sind zwei Stromanbieter aus dem Schneider die dagegen geklagt hatten, für ihre Brennelemente in den Atomkraftwerken Steuern zahlen zu müssen.
Es bleibt zu erwarten, dass sich diesem Beispiel auch alle anderen, von der Steuer betroffenen Energieversorger zur Wehr setzen werden. Ihrer Meinung nach fehle nämlich grundsätzlich die Grundlage zur Erhebung dieser Steuer, da die Regierung sowieso den Ausstieg aus der Atomenergie verkündet hatte. Bereits am vergangenen Mittwoch hatte das Finanzgericht in München den Steuerbescheid des Atomkraftwerks Grundemmingen für nichtig erklärt. Demnach müssen dem Betreiber RWE nun die bereits gezahlten 74 Millionen Euro wieder zurückgezahlt werden. Das teilte der “Spiegel” in seinem Bericht mit.
In Hamburg war das Gericht in dieser Entscheidung noch schneller und hatte einen Monat zuvor dem Energiekonzern bescheinigt, dass der Steuerbefehl nicht ausgeführt werden müssen. Beide Gerichte zweifeln daran, dass es überhaupt eine formale Gesetzgebungskompetenz von Seiten des Bundes in dieser Entscheidung gibt. Atomsteuer gilt nicht als Verbrauchssteuer im eigentlichen Sinne und deshalb dürfe der Bund strenggenommen auch nicht darüber entscheiden. Wegen den Zweifeln soll nun der Bundesfinanzhof in höherer Instanz entscheiden, wie es und ob es überhaupt in ganz Deutschland mit der Atomsteuer weitergeht.