Damit dürfen allem EU-Mitgliedsstaaten den grünen Strom nach eigenem Bedarf fördern. Damit die junge Ökostrombranche trotzdem geschützt ist, gibt es Ausnahmen die durch ein Beihilfeverbot geregelt sind. Nun prüft eine EU-Exekutive, ob dieses angesichts veränderter Wettbewerbssituationen auf dem Strommarkt überhaupt noch gerechtfertigt ist. Das ist in einem Papier verfasst von Günther Oettinger, dem Energiekommissar, exklusiv für die „Rheinische Post“ zu lesen. Darin steht, „alle Fördersysteme müssen regelmäßig auf ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosteneffizienz geprüft werden.“
Heißt im Klartext, es gibt neuem Gegenwind für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches in den letzten Jahren für einen wahren Boom im Bereich des Ökostroms gesorgt hat aber auch dafür, dass die Strompreise stetig in die Höhe gestiegen sind und dies stark zulasten der Verbraucher gegangen ist. Deshalb soll diese Umlage nun neu überdacht werden und eine Harmonisierung dieser Förderung angestrebt werden, so wünscht es sich zumindest Oettinger. Au diesem Grund sollen Investoren beispielsweise nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern international nach den besten Standorten für ihre Anlagen Ausschau halten können. Das könne allein bis zu 10 Milliarden Euro einsparen, wenn auf diese Weise die Windkraft stärker gefördert werden würde. Auch Solarenergie soll künftig vor allen Dingen dort gefördert werden, wo die Sonne auch viel scheint und sich dem entsprechend Anlagen auch wirklich lohnen. Das kann nicht in Deutschland sein. Deswegen plädiert der Politiker für eine europaweit einheitliche Förderung. Es bleibt abzuwarten, ob diese Forderungen in Brüssel umgesetzt wird und ob diese letztendlich zur kompletten Kippung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes führt.